26.03.2021

Schwarzmilan Jochen Dehner
Schwarzstorch | © Rudi Dehner

"Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen"

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW haben neue "Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen" veröffentlicht.

Nach der Veröffentlichung der Hinweise hat die OGBW als ornithologischer Fachverband eine Stellungnahme erarbeitet, die dem Umweltministerium und der LUBW zuging. Aus Gründen der Arbeitskapazität war es leider nicht möglich, die Hinweise einer vollumfänglichen Prüfung zu unterziehen. Insofern war nur eine exemplarische Bearbeitung der in dem Papier enthaltenen Aussagen zum Schwarzstorch möglich.

Die Prüfung hat ergeben, dass die bisher für den Bau von Windenergieanlagen gültigen Regelungen zum Schwarzstorch erheblich und auf Kosten des Schutzes dieser streng geschützten, gefährdeten, windkraftsensiblen Vogelart des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie verändert worden sind. Insbesondere wurden die Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zu Schwarzstorchhorsten drastisch verkleinert. Die Veränderungen gründen nicht auf einem wissenschaftlich gesicherten Fundament. Sie wurden ohne kritische Prüfung von anderen Bundesländern übernommen. Die OGBW geht davon aus, dass die in den Hinweisen getroffenen Regelungen zu einem erhöhten Tötungsrisiko und damit zu einer erhöhten Gefährdung des Schwarzstorchs in Baden-Württemberg führen werden.

Stellungnahme der OGBW als pdf