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Auch nach Abschluss der Avifauna werden Beobachtungsdaten
weiterhin zentral gesammelt und dokumentiert.
Bitte nutzen Sie dazu die Möglichkeit der elektronischen Datenerfassung.
Die zum download bereitstehende vorläufige
Meldeliste gibt genauere Auskunft über die Daten, die von
einzelnen Vogelarten gemeldet werden sollen. Ebenso enthält sie
Ausfüllhinweise für die Zugkärtchen. Die Arten sind in
der neuesten systematischen Reihenfolge nach Hölzinger, Bauer,
Boschert & Mahler (2005) „Artenliste der Vögel
Baden-Württembergs“ zusammengestellt.
In dieser Liste fehlen weitgehend die seltenen Arten die
unter die Meldepflicht der Deutschen Seltenheitenkommission
(DSK) bzw der Avifaunistischen Kommission Baden-Württemberg
(AKBW) fallen. Hier
sollte die Erstellung einer entsprechenden Dokumentation selbstverständlich
sein.
Sollten Sie an der elektronischen Datenerfassung
nicht teilnehmen können, haben Sie selbstverständlich
die Möglichkeit Ihre Meldungen wie bisher auf den Zugkärtchen
zu dokumentieren. Diese senden Sie wie bisher auch an:
Dokumentationsstelle für die Avifauna Baden-Württemberg
c/o Dr. Jochen Hölzinger
Wasenstr. 7/1
71686 Remseck
gesandt.
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